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Besondere Betreuung

nach §45

Junger Mann unterhält sich mit Senior - Besondere Betreuung nach §45

Spaziergänge, Spiele zuhause oder Ausflüge als begleitete Fahrten zu Freunden oder Konzerten sind Beispiele für Angebote innerhalb der „Besonderen Betreuung nach §45“. Es geht dabei um eine psychosoziale Begleitung, die wir gerne mit anbieten. Diese neuen Anregungen sollen jenseits körperlicher Pflege einsamen alten Menschen helfen und die Lebensqualität erhöhen.

Hausnotruf

 

Seniorin mit Notfallknopf - Hausnotruf

Wünschen Sie sich Notruf-Hilfe per Knopfdruck? Da sind wir zur Stelle. Sie bekommen ein Hausnotrufgerät von unserem Kooperationspartner: der Johanniter-Unfall-Hilfe oder dem Malteser Dienst. Damit sind Sie 24 Stunden täglich mit der Hausnotrufzentrale ihres Anbieters direkt verbunden.

Bei Ihrem Notruf wird unser Bereitschaftsdienst umgehend informiert und wir fahren unverzüglich zu Ihnen!

Qualitätsnachweis

(gem. §37 Abs.3 SGB XI)

Beziehen Sie ausschließlich Pflegegeldleistungen für die Pflege Ihres Angehörigen bei sich zuhause? Dann muss der Pflegekasse in regelmäßigen Abständen ein offizieller Beratungstermin nachgewiesen werden. Dieser Qualitätsnachweis ist gemäß §37 Abs.3 SGB XI gesetzlich vorgeschrieben und wird regelmäßig durch uns erbracht.

 

Wir kommen dafür zu Ihnen, um die aktuelle Pflegesituation mit Ihnen zu besprechen. Unser Besuch ist nicht als Prüfung, sondern als Unterstützung gedacht. Aus diesem Grund können Sie die Beratung auch in Anspruch nehmen, wenn Sie Kombinationspflegeleistungen erhalten. Diese Leistung wird in regelmäßigen Abständen auch von der Pflegekasse übernommen. Wir geben Ihnen dabei gerne Tipps und beantworten Ihre Fragen.